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Unsere Qualitätsbestimmungen
1. Grössensortierung Die Sortierung der Grössen erfolgt nach dem Stammumfang 1m über dem Erdboden.
Beispiel:
12/14 HO = 12 bis 14 cm Stammumfang Stammhöhe bis
250cm
18/20 HU = 18 bis 20 cm Stammumfang Stammhöhe 260 bis
300cm
22/25 HUU = 22 bis 25 cm Stammumfang Stammhöhe über
310cm
12/14 HOB = 12 bis 14 cm Stammumfang Stammh. bis 250cm mit
Balle
18/20 HUB = 18 bis 20 cm Stammumfang Stammh. 260 bis 300cm mit
Balle
22/25 HUUB =22 bis 25 cm Stammumfang Stammhöhe über 310cm mit Balle 2. Wurzeln / Erdballen Die Wurzeln müssen der Stammstärke des Baumes
entsprechen.
Wurzeldurchmesser ca. 4 mal grösser als der Stammumfang, bei Lieferung mit
Balle,
Durchmesser 3x grösser als der Stammumfang. Die Wurzeln müssen einen stufenlosen Uebergang von dicken Hauptwurzeln zu
dünnen
Faserwurzeln haben. Sie müssen regelmässig um den Stamm verteilt
sein.
Eine gleichmässige Bewurzelung wird durch Regelmässiges verpflanzen des Baumes
erreicht. Spätestens nach 4
Vegetationsperioden muss ein Baum neu verschult werden. Je nach Art und Sorte ist ein Baum bis zur
:
Grösse 6/8 bis 10/12 2 mal verpflanzt
(2xv)
Grösse 12/14 bis 20/22 3 mal verpflanzt
(3xv)
Grösse 22/25 bis 30/35 4 mal verpflanzt (4xv) Werden Bäume mit Erdballen geliefert, wird zum Einballieren Material
verwendet,
welches beimPflanzen nicht entfernt werden muss (z.B.:Jute unverzinkte
Drahtkörbe)
Ausnahme: Bäume welche in Plastickcontainer oder Root Control Bag geliefert
werden.
Der Wurzelballen muss fest, mit Faserwurzln durchwurzelt
sein.
Die sichtbaren Hauptwurzeln an der Ballenoberfläche dürfen nicht mehr als 2
cm
Durchmesser aufweisen. Der Ballen muss frei von Unkräutern sein. 3. Stamm Der Stamm muss gerade sein. Die Rinde unbeschädigt und frei von
Scheuerstellen.
Die Stammhöhe entsprechend dem
Stammdurchmesser.
Je nach Art und Sorte ist das Verhältnis
ca.:
Stammumfang
Stammhöhe
8/10 bis 10/12
200cm-220cm
12/14 bis16/18
230cm-250cm
18/20 bis 20/22
250cm-300cm
23/25 bis 25/30 280cm-350cm 4. Krone
Die Krone muss regelmässig und arttypisch aufgebaut sein.Die
Stammverlängerung
muss auch innerhalb der Krone gerade sein. (Ausnahmen: Kugel-, Hänge- und
Schirmformen)
Im unteren Bereich der Krone werden nur dünnere Aeste belassen, damit ein
späteres
Aufschneiden keine grossen Wunden
verursacht.
Der Durchmesser der Stammverlängerung sollte mindestens 2x so gross sein wie
der
Durchmesser der
Seitenäste.
Die Kronen dürfen keine quirlartigen Verzweigungen und kein Zwiesel
aufweisen.
Schnittmassnahmen sollten nur am ein- oder zweijährigem Holz
erfolgen.
Die Krone wird mindestens einmal pro Jahr geschnitten, der Mitteltrieb wenn nötig aufgebunden.5. Standraum 2 mal verpflanzte Bäume (2xv Grösse 6 bis 12 cm Stammumfang) müssen in der
Baumschule mindestens einen
Standraum von 0,5m2 haben. (Pflanzabstand z.B. 0,5 x 1m) 3 mal verpflanzte Bäume (3xv Grösse 12 bis 22 cm Stammumfang)
müssen
mindestens einen Standraum von 1,5m2 haben . (Pflanzabstand z.B. 0,75x
2m)
Stark wachsende Arten 2,5m2 (1,25 x 2m) 4 mal verpflanzte Bäume (4xv Grösse 22 bis 35 cm Stammumfang)
müssen
mindestens einen Standraum von 2,5m2 haben . (Pflanzabstand z.B. 1,25x
2m)
Stark wachsende Arten 4m2 (1,75 x 2,5m) 6. Gesundheitszustand Die Bäume müssen wüchsig sein. Frei von Schädlingen und
Krankheiten,
welche das Wachstum beeinträchtigen können. 7. Sortenechtheit/Samenherkünfte Die Bäume müssen Sortenecht sein. Bei einheimischen Arten
werden,
wenn immer möglich, Pflanzen aus einheimischemSaatgut verwendet. |